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Polnisches Vertragsrecht

Wir wissen, wie wichtig es ist, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien während der Laufzeit des Vertrags, bei Nichterfüllung oder nach der Erfüllung korrekt zu regeln.

 

  • Wir entwerfen für Sie individuell zugeschnittene Verträge.

  • Wir überprüfen vorgefertigte Verträge und klären die Bedeutung von Vertragsbestimmungen.

  • Wir unterstützen Sie vor und nach der Unterzeichnung des Vertrags, indem wir Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag festlegen.

  • Wir setzen auch Ansprüche aus vertraglichen Verpflichtungen in vorgerichtlichen, gerichtlichen, vollstreckungsrechtlichen und gütlichen Verfahren durch.

 

Wir erbringen Rechtsdienstleistungen nach polnischem Vertragsrecht, insbesondere für:

 

  1. Ausarbeitung von Verträgen, Vorlagen und deren Anpassung an Ihre Bedürfnisse.

  2. Abgabe von Stellungnahmen zu Verträgen.

  3. Aushandeln von Vorverträgen und endgültigen Verträgen.

  4. Abschluss von Verträgen, Kündigung, Rücktritt von Verträgen.

  5. Rechtlicher Beistand bei der Ausführung von Verträgen.

  6. Feststellung und Durchsetzung vertraglicher Ansprüche, auch bei Verhandlungen.

 

Die Kanzlei erbringt Rechtsdienstleistungen ausschließlich im Bereich des polnischen, EU- und internationalen Rechts.

Hanseatische Kanzlei für polnisches Recht.

Polnische Kanzlei.

+ 49 160 9594 8319

+ 48 608 66 90 50

info@polskakancelaria.de

www.polskakancelaria.de

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