
Polnisches Vertragsrecht
Wir wissen, wie wichtig es ist, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien während der Laufzeit des Vertrags, bei Nichterfüllung oder nach der Erfüllung korrekt zu regeln.
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Wir entwerfen für Sie individuell zugeschnittene Verträge.
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Wir überprüfen vorgefertigte Verträge und klären die Bedeutung von Vertragsbestimmungen.
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Wir unterstützen Sie vor und nach der Unterzeichnung des Vertrags, indem wir Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag festlegen.
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Wir setzen auch Ansprüche aus vertraglichen Verpflichtungen in vorgerichtlichen, gerichtlichen, vollstreckungsrechtlichen und gütlichen Verfahren durch.
Wir erbringen Rechtsdienstleistungen nach polnischem Vertragsrecht, insbesondere für:
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Ausarbeitung von Verträgen, Vorlagen und deren Anpassung an Ihre Bedürfnisse.
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Abgabe von Stellungnahmen zu Verträgen.
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Aushandeln von Vorverträgen und endgültigen Verträgen.
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Abschluss von Verträgen, Kündigung, Rücktritt von Verträgen.
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Rechtlicher Beistand bei der Ausführung von Verträgen.
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Feststellung und Durchsetzung vertraglicher Ansprüche, auch bei Verhandlungen.
Die Kanzlei erbringt Rechtsdienstleistungen ausschließlich im Bereich des polnischen, EU- und internationalen Rechts.
Hanseatische Kanzlei für polnisches Recht.
Polnische Kanzlei.
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