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Polnisches Wirtschaftsrecht & Gesellschaftsrecht

Wir leisten Rechtshilfe bei der Gründung von Personengesellschaften (offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien) und Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

 

  1. Wir vertreten Sie im Rahmen von Eintragungsverfahren, auch vor den Registergerichten (KRS).

  2. Wir leisten Rechtsbeistand im Rahmen der Geschäftstätigkeit, einschließlich der Vertretung in gerichtlichen Streitigkeiten.

  3. Wir führen Prozesse M&A, Umwandlung, Spaltung und Liquidation von Unternehmen durch.

  4. Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung gesellschaftsrechtlicher Ansprüche.

 

Die Kanzlei erbringt Rechtsdienstleistungen ausschließlich im Bereich des polnischen, EU- und internationalen Rechts.

Hanseatische Kanzlei für polnisches Recht.

Polnische Kanzlei.

+ 49 160 9594 8319

+ 48 608 66 90 50

info@polskakancelaria.de

www.polskakancelaria.de

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