
über die Kanzlei
Mehr als 17 Jahre Erfahrung in der Praxis des polnischen Rechts.
Beratung im polnischen Zivilrecht (einschließlich Familien- und Erbrecht), Handelsrecht, Immobilienrecht, Baurecht, M&A, sowie Prozessrecht in allen genannten Bereichen vor polnischen ordentlichen und Verwaltungsgerichten in der Republik Polen, auch vor dem Obersten Gerichtshof und dem Obersten Verwaltungsgericht in Warschau.
Praktische Beratung bei Kontakten mit polnischen Behörden und Institutionen.
Langjährige Zusammenarbeit mit anderen Fachkanzleien und Rechtsanwälten in Polen, Gerichtsvollziehern, Notaren und Sachverständigen.
Die Kanzlei nutzt u.a. die Kommunikation auf der Ebene der sicheren Informationsportale der ordentlichen Gerichte in Polen und leistet Rechtshilfe mit den Mitteln des elektronischen Mahnverfahrens.
Die Kanzlei erbringt Rechtsdienstleistungen ausschließlich im Bereich des polnischen, EU- und internationalen Rechts.
Hanseatische Kanzlei für polnisches Recht.
Polnische Kanzlei.
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