
über die Kanzlei
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Mehr als 17 Jahre Erfahrung in der Praxis des polnischen Rechts.
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Beratung im polnischen Zivilrecht (einschließlich Familien- und Erbrecht), Handelsrecht, Immobilienrecht, Baurecht, M&A, sowie Prozessrecht in allen genannten Bereichen vor polnischen ordentlichen Gerichten und Verwaltungsgerichten in der Republik Polen, auch vor dem Obersten Gerichtshof und dem Obersten Verwaltungsgericht in Warschau.
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Praktische Beratung bei Kontakten mit polnischen Behörden und Institutionen.
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Langjährige Zusammenarbeit mit anderen Fachkanzleien und Rechtsanwälten in Polen, Gerichtsvollziehern, Notaren und Sachverständigen.
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Die Kanzlei nutzt u.a. die Kommunikation auf der Ebene der sicheren Informationsportale der ordentlichen Gerichte in Polen und leistet Rechtshilfe mit den Mitteln des elektronischen Mahnverfahrens.
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Die Kanzlei erbringt Rechtsdienstleistungen ausschließlich im Bereich des polnischen, EU- und internationalen Rechts.
Hanseatische Kanzlei für polnisches Recht
Polnische Kanzlei
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