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Polnisches Immobilienrecht & Baurecht

Wir erbringen Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen, vor dem Erwerb, während des Besitzes und bei der Veräußerung.

 

Wir erstellen Stellungnahmen und Entwürfe:

  1. Vereinbarungen zur Entwicklung

  2. Kaufverträge (vorläufig, endgültig)

  3. Vereinbarungen über die Begründung von getrenntem Eigentum an Grundstücken

  4. Miet-, Pacht- und Leasingverträge.

Wir bieten rechtliche Unterstützung bei der Durchführung des Investitions- und Bauprozesses, von der Vorbereitung der Investition über die Ausführung bis hin zur Abrechnung und Inbetriebnahme.

 

Wir leisten Rechtsbeistand beim Abschluss von Verträgen, insbesondere bei der Zahlungssicherheit und der Erfüllung der Verträge selbst, sowie bei der Einholung von Genehmigungen, Zulassungen und Entscheidungen.

 

Wir erstellen Stellungnahmen und Entwürfe:

  1. Kaufverträge (vorläufig, endgültig)

  2. Miet-, Pacht- und Leasingverträge

  3. Werkverträge im Baugewerbe

  4. Allgemeine Ausführungsverträge

  5. Vereinbarungen über Entwurfsarbeiten und Autorenaufsicht.

  6. Verträge mit Unterauftragnehmern, Versorgungsunternehmen

 

Wir vertreten unsere Auftraggeber vor Gericht, im Grundbuch und in Verwaltungsverfahren.

Die Kanzlei erbringt Rechtsdienstleistungen ausschließlich im Bereich des polnischen, EU- und internationalen Rechts.

Hanseatische Kanzlei für polnisches Recht.

Polnische Kanzlei.

+ 49 160 9594 8319

+ 48 608 66 90 50

info@polskakancelaria.de

www.polskakancelaria.de

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